Über die Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an ZEN bekundet.
Gönner ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein in seinen Bemühungen zum Aufbau eines eigenen ZEN-Zentrums unterstützen möchte.
Mitglied werden
Aufnahmegesuche für Aktivmitglieder sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmegesuch kann auch über das Kontaktformular auf der Seite unten erfolgen.
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Generalversammlung setzt an ihrer Jahrestagung die Mitgliederbeiträge für das nächste Vereinsjahr fest. Die Beiträge betragen zurzeit Fr. 70.00 (€ 60.00) für Mitglieder und Fr. 150.00 (€ 135.00) für juristische Personen.
Generalversammlung 2021
Der Termin für die 7. Generalversammlung im 2021 steht noch nicht fest.
Statuten des ZEN-Vereins imakoko: Imakoko_Vereinsstatuten 1.4